Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungen — KNX, SPS, Automation, Programmierung

Stand: Mai 2026  ·  Toni Leipold, Rosengasse 4, 96515 Sonneberg

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von TSS (Toni Leipold), insbesondere KNX-Gebäudeautomation, Hausautomation, SPS-Programmierung, Siemens LOGO! 8/9 Programmierung, HMI-Oberflächenerstellung sowie Fernwartung und Inbetriebnahme.

§ 2 Vertragspartner

Toni Leipold  ·  TSS
Rosengasse 4, 96515 Sonneberg
E-Mail: Info@TSS-Online.eu

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote von TSS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung um verbindlich zu sein.

§ 4 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.

TSS erbringt Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden technischen Standards.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, TSS alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von TSS.

§ 6 Haftung bei selbst aufgespielter Software

Wichtiger Hinweis: Wenn der Auftraggeber von TSS erstellte oder bereitgestellte Software (z.B. LOGO!-Programme, SPS-Code, HMI-Projekte) eigenständig auf Steuerungen oder Anlagen aufspielt, übernimmt TSS keine Haftung für Fehlfunktionen, Schäden an Anlagen, Personen oder Dritten, die durch diese eigenständige Installation entstehen. Die Verantwortung für die korrekte Inbetriebnahme liegt in diesem Fall vollständig beim Auftraggeber.

TSS empfiehlt ausdrücklich, die Inbetriebnahme durch TSS - Toni Leipold durchführen zu lassen.

§ 7 Haftung bei Verzicht auf Passwortschutz

Wichtiger Hinweis: Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich die Lieferung von Software oder Steuerungsprogrammen ohne Passwortschutz, so gilt diese Software als ungesichert. TSS übernimmt in diesem Fall keine Garantie und keine Haftung für unbeabsichtigte oder unbefugte Änderungen, Fehlfunktionen, Manipulationen oder daraus resultierende Schäden. Der Auftraggeber trägt die vollständige Verantwortung für die Sicherung und den Schutz der Software.

Der Verzicht auf Passwortschutz muss schriftlich (E-Mail genügt) vom Auftraggeber bestätigt werden oder wird durch bezahlen den Rechnung angenommen.

§ 8 Demo-Versionen und Testsoftware

Wichtiger Hinweis: Demo-Versionen, Testprogramme und Vorführsoftware sind ausschliesslich zu Demonstrationszwecken bestimmt. Sie dürfen nicht für den produktiven Betrieb an Anlagen, Maschinen oder sicherheitsrelevanten Systemen eingesetzt werden. Bei Nutzung entgegen dieser Bestimmung haftet der Auftraggeber selbst für alle daraus entstehenden Schäden. TSS übernimmt in diesem Fall keinerlei Verantwortung.

§ 9 Haftung nach Übergabe

Nach erfolgter Übergabe und Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber übernimmt TSS keine Haftung für Schäden die entstehen durch:

§ 10 Fernwartung

Fernwartungszugänge werden ausschliesslich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eingerichtet und nur mit dessen Freigabe aktiviert. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber kann den Fernwartungszugang jederzeit deaktivieren.

§ 11 Gewährleistung

TSS leistet Gewährleistung für die vereinbarte Beschaffenheit der erbrachten Leistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. TSS hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt zu.

§ 12 Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Reisekosten und Fahrtzeiten bei Vor-Ort-Einsätzen werden gesondert berechnet, soweit nicht anders vereinbart.

§ 13 Urheberrecht an erstellten Programmen

TSS behält das Urheberrecht an allen erstellten Programmen, Konfigurationen und Dokumentationen. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne ausdrückliche Zustimmung von TSS nicht gestattet.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für technische Details, Anlagenpläne, Zugangsdaten und Geschäftsinformationen.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Sonneberg.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.